Seit dem 16.12.2020 steht der RV Wiesenbach wie andere Vereine auch unter hartem Lockdown. Während des Lockdowns kann Reitunterricht im eigentlichen Sinne nicht stattfinden und auch das Reiten als rein sportliche Betätigung (Reitsport) ist nicht möglich. Der Tierschutz muss natürlich weiterhin gewährleistet sein. Deshalb gilt bei maximaler Kontaktreduzierung im Stall und auf dem Reitplatz folgende Regelung:
- Zur Sicherstellung des Tierwohls müssen die Pferde täglich versorgt werden. Dazu gehört außer Füttern und Ausmisten auch die tägliche Bewegung der Pferde.
- Die Zeitspanne und die Art der Bewegung ist abhängig vom Charakter, Rasse und Alter des Pferdes. Die Bewegung kann erfolgen durch Spazierengehen, Longieren oder Reiten, bei geeignetem Wetter auch durch Koppelgang.
- Auf dem Reitplatz dürfen sich gleichzeitig maximal 4 Reiter aufhalten.
- Das Betreten des Stalls ist ausschließlich Personen gestattet, die für die Betreuung der Pferde zuständig sind und die sich zuvor in der Stall-Manager-App eingetragen haben.
Die Versorgung und Bewegung der Vereinspferde ist durch vom Vorstand des RV beauftragte Personen sichergestellt.
CW
Amtsblatt der Gemeinden Bammental, Wiesenbach und Gaiberg 1-2-2021